Robert H. Jackson

amerikanischer Jurist; 1941 Bundesrichter; 1940 Generalstaatsanwalt der USA; öffentlicher Ankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen

* 13. Februar 1892 Spring Creek/PA

† 9. Oktober 1954 Washington/DC

Wirken

Robert Honghrout Jackson wurde am 13. Febr. 1892 in Spring Creek V,Pa. geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität von Albany, wurde 1913 an der Anwaltskammer von New York zugelassen und ließ sich 1918 als Rechtsanwalt in Jamestown nieder. Nachdem er sich einen Namen in seinem Beruf gemacht hatte, wurde er zum Vizepräsidenten des Generalrates der Bank von Jamestown gewählt. Danach bekleidete er eine Reihe wichtiger Posten in staatlichen Verwaltungen. Eine besondere Rolle spielte er bei der Durchführung der Anti-Trust-Gesetze. In den Jahren 1936-1938 wirkte J. als stellv. Generalstaatsanwalt und war ab Jan. 1940 Generalstaatsanwalt der USA, eine Stellung, die der des Justizministers europäischer Länder gleichkommt. Danach war J. Mitglied des Obersten Gerichtshofes seit Juli 1941.

Nach 1945 wurde J. in Europa und besonders in Deutschland als öffentlicher Ankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen bekannt. Auf ihm lag ein großer Teil der Verantwortung für das, was bei diesen Prozessen umstritten und fraglich blieb.

Im Nov. 1952 ging sein Name erneut durch die Presse im Zusammenhang mit Erklärungen J.'s in Washington, daß er nach seinen Untersuchungen die Sowjetunion ...